Leistungen
Abhängig von den Bedürfnissen des Kindes und den Familienmitgliedern, ermitteln wir gemeinsam den Pflegebedarf des zu pflegenden Kindes unter Berücksichtigung seiner familiären Situation.
Mit mehr als 40 Mitarbeitern verschiedener Qualifikationen kann das MedConcret-Team ein breites Spektrum an Pflegeleistungen anbieten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Sie im Vorfeld über die häusliche Kinderintensivpflege informieren können.
Beratung
In unserer pflegerischen Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist uns die umfassende Zusammenarbeit mit Ihnen, den Eltern, besonders wichtig. Wir hören zu, tauschen aus, beraten Sie und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen. Unser Team berät Sie sehr gern und beantwortet Ihre Fragen.
Der Weg von der Klinik nach Hause
Anfrage
Nach dem Erstkontakt durch einen Anruf vom Krankenhaus, dem behandelnden Kinderarzt oder durch Angehörige findet ein erstes unverbindliches persönliches Gespräch statt.
Persönlicher Erstkontakt
Im Idealfall findet der persönliche Erstkontakt nach Absprache mit allen Beteiligten schon im Krankenhaus statt, um das Entlassungsmanagement rechtzeitig zu organisieren.
Entscheidung und Kostenklärung
Im Anschluss schätzt die Pflegedienstleitung den zu erwartenden Versorgungs- und Unterstützungsbedarf ein, beantragt bei den jeweiligen Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, private Finanzierung) die Kostenübernahme und prüft die Verfügbarkeit von geeignetem Pflegepersonal.
Einarbeitung
Die Pflegedienstleitung stellt qualifiziertes Pflegepersonal zu einem Team zusammen und arbeitet diese Mitarbeiter dem Krankheitsbild entsprechend ein.
Überleitung
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller benötigten medizintechnischen Geräte und der Besorgung von Rezepten für die verordneten Medikamente. Weiterhin sind wir Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades sowie der Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Therapeuten behilflich. Wenn alle Vorbereitungen in Ihrem familiären Umfeld abgeschlossen sind, stimmen wir gemeinsam mit Ihrem behandelnden Kinderarzt den Entlassungstermin ab.
Leistungsdifferenzierung
BEHANDLUNGSPFLEGE GEMÄSS SGB V § 5
Leistungen der Behandlungspflege beinhalten Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegefachkräfte erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen u. a. Leistungsansprüche in Form von verordneten behandlungspflegerischen Maßnahmen (z. B. Injektionen, Infusionen, Verbandswechsel, Katheterismus, Legen und Wechseln einer Magensonde, Medikamente herrichten und Verabreichen, Spülungen und Einläufe).
GRUNDPFLEGE GEMÄSS SGB XI § 11
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Zur Grundpflege gehören Leistungsansprüche für Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Prophylaxen) sowie die Leistungserhaltung auf Antrag bei der Pflegeversicherung in Form von Sach,- Geld- oder Kombinationsleistung. Die grundpflegerischen Leistungen werden bedarfsgerecht angepasst, richten sich aber auch nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Geldleistung
Der Patient erhält das komplette Pflegegeld. Dafür müssen alle erforderlichen Grundpflegeleistungen selbst übernommen werden.
Sachleistung
Der Pflegedienst übernimmt alle Grundpflegeleistungen und erhält dafür das komplette Pflegegeld.
Kombinationsleistung
Kombinationsleistungen umfassen sowohl Sach- als auch Geldleistungen.
BERATUNGSEINSATZ § 37
Patienten mit einem Pflegegrad sind verpflichtet, bei Pflegegrad I bis III halbjährlich sowie bei Pflegegrad IV und V vierteljährlich einen Beratungseinsatz bei der Pflegekasse nachzuweisen. Diese Beratungseinsätze werden durch unseren Pflegedienst durchgeführt und sind für die Patienten unentgeltlich. Die dazu benötigten Formulare stellen wir zur Verfügung und leiten sie an die Pflegekasse weiter.
Krankheitsbilder die wir in unserer Versorgung haben
- Kontrollierte Beatmung bei verschiedenen Krankheitsbildern (Wachkoma, Querschnittslähmung...)
- Behandlung von onkologisch erkrankten Kindern
- Mukoviszidose
- Kinder mit Muskeldystrophie
- Epilepsie
- Fehlbildungssyndrome, Trisomien
- Zentrale Störungen des Atemzentrums
- Ernährung, Nachsorge und Hilfestellung früh geborener Kindern
- Therapien bei Kindern mit Pneumonie
- Versorgung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
- Versorgung von geburtstraumatisch geschädigten Kindern
Grundpflege und Behandlungspflege
Die Durchführung der Grund- und Behandlungspflege ist täglicher Bestandteil unserer Einsätze im häuslichen Umfeld der Kinder sowie bei der Versorgung in den Kindertagesstätten und Schulen. Unser Fokus richtet sich dabei auf den Erhalt der Lebensqualität und die Entlastung der Familienangehörigen.
Leistungsdifferenzierung
Grundpflege
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie beinhaltet die pflegerische Versorgung, wie die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität. Diese Leistungen werden bedarfsgerecht angepasst, richten sich aber auch nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Behandlungspflege
Benötigt ihr Kind Leistungen in Form von behandlungspflegerischen Maßnahmen oder eine spezielle Krankenbeobachtung durch eine pflegerische Fachkraft, übernimmt ihre Krankenkasse die Finanzierung der entsprechenden Leistungen. Für diese einzelnen Leistungen ist eine Verordnung vom behandelnden Arzt ihres Kindes erforderlich.
Begleitung im Alltag