Leistungen

Abhängig von den Bedürfnissen des Kindes und den Familienmitgliedern, ermitteln wir gemeinsam den Pflegebedarf des zu pflegenden Kindes unter Berücksichtigung seiner familiären Situation.

Mit mehr als 40 Mitarbeitern verschiedener Qualifikationen kann das MedConcret-Team ein breites Spektrum an Pflegeleistungen anbieten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Sie im Vorfeld über die häusliche Kinderintensivpflege informieren können.

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Beratung

In unserer pflegerischen Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist uns die umfassende Zusammenarbeit mit Ihnen, den Eltern, besonders wichtig. Wir hören zu, tauschen aus, beraten Sie und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen. Unser Team berät Sie sehr gern und beantwortet Ihre Fragen.

Pflegeüberleitung

Unser Pflegedienst verfügt über ein Entlassungsmanagement. Es sichert die kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung und regelt den Weg von der Klinik nach Hause.

Der Weg von der Klinik nach Hause

Anfrage

Nach dem Erstkontakt durch einen Anruf vom Krankenhaus, dem behandelnden Kinderarzt oder durch Angehörige findet ein erstes unverbindliches persönliches Gespräch statt.

Persönlicher Erstkontakt

Im Idealfall findet der persönliche Erstkontakt nach Absprache mit allen Beteiligten schon im Krankenhaus statt, um das Entlassungsmanagement rechtzeitig zu organisieren.

Entscheidung und Kostenklärung

Im Anschluss schätzt die Pflegedienstleitung den zu erwartenden Versorgungs- und Unterstützungsbedarf ein, beantragt bei den jeweiligen Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, private Finanzierung) die Kostenübernahme und prüft die Verfügbarkeit von geeignetem Pflegepersonal.

Einarbeitung

Die Pflegedienstleitung stellt qualifiziertes Pflegepersonal zu einem Team zusammen und arbeitet diese Mitarbeiter dem Krankheitsbild entsprechend ein.

Überleitung

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller benötigten medizintechnischen Geräte und der Besorgung von Rezepten für die verordneten Medikamente. Weiterhin sind wir Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades sowie der Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Therapeuten behilflich. Wenn alle Vorbereitungen in Ihrem familiären Umfeld abgeschlossen sind, stimmen wir gemeinsam mit Ihrem behandelnden Kinderarzt den Entlassungstermin ab.

Finanzierung

Die ambulante Pflege wird von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Sozialamt getragen. Bei der Antragstellung zur Kostenübernahme beim Kostenträger sind wir Ihnen gern behilflich.

Leistung_Finanzierung_MedConcret

Leistungsdifferenzierung

BEHANDLUNGSPFLEGE GEMÄSS SGB V § 5

Leistungen der Behandlungspflege beinhalten Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegefachkräfte erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen u. a. Leistungsansprüche in Form von verordneten behandlungspflegerischen Maßnahmen (z. B. Injektionen, Infusionen, Verbandswechsel, Katheterismus, Legen und Wechseln einer Magensonde, Medikamente herrichten und Verabreichen, Spülungen und Einläufe).

GRUNDPFLEGE GEMÄSS SGB XI § 11

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Zur Grundpflege gehören Leistungsansprüche für Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Prophylaxen) sowie die Leistungserhaltung auf Antrag bei der Pflegeversicherung in Form von Sach,- Geld- oder Kombinationsleistung. Die grundpflegerischen Leistungen werden bedarfsgerecht angepasst, richten sich aber auch nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Geldleistung

Der Patient erhält das komplette Pflegegeld. Dafür müssen alle erforderlichen Grundpflegeleistungen selbst übernommen werden.

Sachleistung

Der Pflegedienst übernimmt alle Grundpflegeleistungen und erhält dafür das komplette Pflegegeld.

Kombinationsleistung

Kombinationsleistungen umfassen sowohl Sach- als auch Geldleistungen.

BERATUNGSEINSATZ § 37

Patienten mit einem Pflegegrad sind verpflichtet, bei Pflegegrad I bis III halbjährlich sowie bei Pflegegrad IV und V vierteljährlich einen Beratungseinsatz bei der Pflegekasse nachzuweisen. Diese Beratungseinsätze werden durch unseren Pflegedienst durchgeführt und sind für die Patienten unentgeltlich. Die dazu benötigten Formulare stellen wir zur Verfügung und leiten sie an die Pflegekasse weiter.

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Intensivpflege

Kinderintensivpflege ist ein Teilbereich der Kinderkrankenpflege. Es werden gestörte oder ausgefallene Organfunktionen (z. B. Herz, Lunge, Nieren) zeitweilig überwacht, unterstützt oder auch dauerhaft ersetzt, idealerweise bis der Körper des Kindes diese wieder selbst übernehmen kann.

Krankheitsbilder die wir in unserer Versorgung  haben

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Grundpflege und Behandlungspflege

Die Durchführung der Grund- und Behandlungspflege ist täglicher Bestandteil unserer Einsätze im häuslichen Umfeld der Kinder sowie bei der Versorgung in den Kindertagesstätten und Schulen. Unser Fokus richtet sich dabei auf den Erhalt der Lebensqualität und die Entlastung der Familienangehörigen.

Leistungsdifferenzierung

Grundpflege

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie beinhaltet die pflegerische Versorgung, wie die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität. Diese Leistungen werden bedarfsgerecht angepasst, richten sich aber auch nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Behandlungspflege

Benötigt ihr Kind Leistungen in Form von behandlungspflegerischen Maßnahmen oder eine spezielle Krankenbeobachtung durch eine pflegerische Fachkraft, übernimmt ihre Krankenkasse die Finanzierung der entsprechenden Leistungen. Für diese einzelnen Leistungen ist eine Verordnung vom behandelnden Arzt ihres Kindes erforderlich.

Begleitung im Alltag

Mit einem anerkanntem Pflegegrad hat jedes Kind Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat. Diese Summe wird von den Pflegekassen nicht ausgezahlt. Es besteht die Möglichkeit, für diesen Betrag Leistungen der Betreuung oder der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt über einen anerkannten Pflegedienst.

Gern stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bei Kindern in Langzeit-Nachsorge setzt sich unser Team dafür ein, dass sie durch den Besuch von Kindergarten, Förderschulen oder Tagesförderung am täglichen Leben teilhaben können. Unser Pflegepersonal begleitet Ihr Kind in die entsprechende Einrichtung. Die dadurch entstehenden Kosten für die Pflegekräfte werden nach Antrag von den Krankenkassen oder dem Sozialamt übernommen.